Wie oft kommen Schornsteinfeger*innen?
In welchen zeitlichen Abständen der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin Ihre Öl- oder Gasfeuerungsanlage überprüft, hängt von der Art der Aufgaben ab. Zu unterscheiden sind grundsätzlich zwei getrennte Aufgabenbereiche: die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und die Emissionsmessung im Rahmen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV).
Die Sicherheitsüberprüfung nach der KÜO findet in der Regel jährlich statt, da Mängel auf diese Weise frühzeitig erkannt und behoben werden können. In welchen Abständen eine Emissionsmessungen nach der 1. BImSchV durchgeführt wird, richtet sich nach dem Alter einer Anlage. Berücksichtigt wird auch die verwendete Technik: Moderne Heizungsanlagen verbrauchen weniger Energie und emittieren weniger Schadstoffe, daher finden die Überprüfungen und Messungen an bestimmten Kesseln in größeren Abständen statt. An Gas-Brennwertkesseln findet keine Emissionsmessung statt.
Bei Heizkesseln für feste Brennstoffe (z. B. Pellet oder Stückholz) misst der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin Staub- und CO-Werte. Für jeden Messwert gelten bestimmte Grenzwerte.
Die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO) regelt die Betriebs- und Brandsicherheit. Der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin kontrolliert beispielsweise den Kohlenmonoxid (CO)-Gehalt im Abgas und den ungehinderten Abzug der Abgase. Außerdem reinigt und prüft er / sie Schornsteine und Abgasleitungen.
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) definiert Aufgaben und Grenzwerte im Umwelt- und Klimaschutz. Der Schornsteinfeger bzw. die Schornsteinfegerin misst u. a. den Wärmeenergieverlust über die Abgase von Öl- und Gasheizungen. Bei Ölheizungsanlagen werden neben dem CO-Wert auch die Rußzahl und mögliche Ölderivate (Ölrückstände im Abgas) über eine Filterprobe ermittelt. Die Ergebnisse geben Hinweise darauf, ob eine Anlage effizient und umweltschonend arbeitet.
Betriebsweise | Brennwertnutzung | Besonderheit | Bundes-KÜO | 1. BImSchV | |
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älter als 12 Jahre | bis 12 Jahre alt | ||||
Raumluftabhängige Gasfeuerstätte | ohne Brennwertnutzung | – | jährlich | alle 2 Jahre | alle 3 Jahre |
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses | jährlich | alle 5 Jahre | alle 5 Jahre | ||
mit Brennwertnutzung | Unterdruck-Abgasanlage | jährlich | – | – | |
Überdruck-Abgasanlage | alle 2 Jahre | – | – | ||
Überdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses | alle 3 Jahre | – | – | ||
Raumluftunabhängige Gasfeuerstätte | ohne Brennwertnutzung | – | alle 2 Jahre | alle 3 Jahre | alle 3 Jahre |
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses | alle 3 Jahre | alle 5 Jahre | alle 5 Jahre | ||
mit Brennwertnutzung | – | alle 2 Jahre | – | – | |
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses | alle 3 Jahre | – | – |
Betriebsweise | Brennwertnutzung | Besonderheit | Bundes-KÜO | 1. BImSchV | |
---|---|---|---|---|---|
älter als 12 Jahre | bis 12 Jahre alt | ||||
Ölfeuerstätte bei nicht ausschließlicher Verbrennungvon schwefelarmem Heizöl | ohne Brennwertnutzung | – | jährlich | alle 2 Jahre | alle 3 Jahre |
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* | jährlich | alle 5 Jahre | alle 5 Jahre | ||
mit Brennwertnutzung | – | jährlich | alle 2 Jahre nur Ruß, Öl und CO | alle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO | |
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* | jährlich | alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO | alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO | ||
Raumluftabhängige Ölfeuerstätte zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl | ohne Brennwertnutzung | – | jährlich | alle 3 Jahre | alle 3 Jahre |
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* | jährlich | alle 5 Jahre | alle 5 Jahre | ||
mit Brennwertnutzung | Unterdruck-Abgasanlage | jährlich | alle 2 Jahre nur Ruß, Öl und CO | alle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO | |
Überdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* | jährlich | alle 5 Jahre nur Ruß und CO | alle 5 Jahre nur Ruß und CO | ||
Unterdruck-Abgasanlage | alle 2 Jahre | alle 2 Jahre nur Ruß, Öl und CO | alle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO | ||
Unterdruck-Abgasanlage und selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* | alle 3 Jahre | alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO | alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO | ||
Raumluftunabhängige Ölfeuerstätte zur ausschließlichen Verbrennung von schwefelarmem Heizöl | ohne Brennwertnutzung | – | alle 2 Jahre | alle 2 Jahre | alle 3 Jahre |
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* | alle 3 Jahre | alle 5 Jahre | alle 5 Jahre | ||
mit Brennwertnutzung | – | alle 2 Jahre | alle 2 Jahre nur Ruß, Öl und CO | alle 3 Jahre nur Ruß, Öl und CO | |
Selbstkalibrierende kontinuierliche Regelung des Verbrennungsprozesses* | alle 3 Jahre | alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO | alle 5 Jahre nur Ruß, Öl und CO |