Wiederkehrende Überprüfung eignungsgeprüfter Messgeräte
Die Messgeräteprüfstelle Düsseldorf existiert an diesem Standort seit 1989. Der aktuelle Prüfstand wurde im Jahr 2020 – entsprechend den technischen Anforderungen – komplett erneuert und um eine Stickstoffmonoxid-Sektion erweitert.
Auf unserer Messgeräteprüfstelle können alle Messgeräte, die für Messungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe eingesetzt werden, durch unsere Mitarbeiter/innen geprüft werden. Das gilt auch für Messgeräte für feste Brennstoffe (Afriso-STM 225, MRU und Wöhler) sowie für alle Holzfeuchtemessgeräte und Druckprüfgeräte für Bauabnahmen.
Die Messgeräteprüfstelle in Düsseldorf wurde auf Grundlage der VDI 4208 Blatt 2, gemäß § 13 Abs. 3 der 1. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen als Aufsichtsbehörde öffentlich anerkannt. Sie wurde zudem durch den ZDH-ZERT nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.
Weinheimer Straße 27
40229 Düsseldorf-Eller
Telefon: 0211 211146
Telefax: 0211 2611961
pruefstelle@schornsteinfeger-duesseldorf.de
Öffnungszeiten:
Di. + Do.: 07:00 bis 14:30 Uhr
(in den Ferien nach Absprache)
Folgende Dateien können heruntergeladen werden:
Prüfstellenmitarbeiter seit 1/2002
Prüfstellenleiter seit 1/2002
Ha. Stv. Prüfstellenleiter seit 4/2022
Prüfstellenmitarbeiter seit 1/2011
Stv. Prüfstellenleiter seit 1/2015
Prüfstellenleiter seit 4/2022
Prüfstellenmitarbeiter seit 10/2021
Prüfstellenmitarbeiter seit 5/2012
Prüfstellenmitarbeiter seit 12/2012
Prüfstellenmitarbeiter seit 3/2022
Prüfstellenmitarbeiter seit 4/2020
Prüfstellenmitarbeiter seit 5/2024
Michael Wunderlich bei der Arbeit
Jens Adam bei der Arbeit
Stefan Hartzsch bei der Arbeit
Leitbild der TPS NW4 der Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf
Zur Sicherstellung des Qualitätsstandards bei Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und der Kehr- und Überprüfungsordnung des Landes dürfen nur geeignete Mess- und Prüfgeräte eingesetzt werden. Die eingesetzten Messeinrichtungen/Messgeräte sind halbjährlich einmal von einer nach Landesrecht zuständigen Behörde bekannt gegebenen Stelle zu überprüfen. Zweck ist es, durch regelmäßige Überprüfung aller Mess- und Prüfgeräte sicherzustellen, dass die Geräte in technisch einwandfreiem Zustand betrieben werden.
Als anerkannte Stelle übernimmt die TPS NW4 der Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf diese Mess- und Prüfaufgaben. Durch ihre Tätigkeit entlastet sie die Aufsichtsbehörden und sichert zugleich den hohen Qualitätsstandard der Ermittlungen, Messungen und Kalibrierungen.
Die TPS NW4 der Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf ist eine Messgeräteprüfstelle im Sinne der Ziffer 2.3 VDI 4208 Blatt 2, gemäß § 29b Abs. 1 BImSchG i.V. m. § 13 Abs. 3 1. BImSchV und § 4 Abs.1 Nr. 2 41.BImSchV in Verbindung mit der DIN EN ISO 9001:2015 i.V. mit Kapitel 7 der VDI 4208 Blatt 2. Ausgenommen hiervon ist das Kapitel 8.3 (Entwicklung von P/D) der DIN EN ISO 9001:2015, da dieses in der TPS NW4 nicht von Bedeutung ist.
Unsere Grundsätze
Unsere Leistungen
Unsere Kunden
Unsere Mitarbeiter
Anwendungsbereich
Die TPS NW4 (Messgeräteprüfstelle) der Schornsteinfeger-Innung Düsseldorf unterhält ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) auf Grundlage der DIN EN ISO 9001:2015 und ist dahingehend von der anerkannten Zertifizierungsstelle ZDH-ZERT GmbH zertifiziert. Die TPS NW4 ist eine unabhängige und anerkannte Prüfstelle für wiederkehrende Überprüfungen von eignungsgeprüften Messgeräten für Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen und arbeitet in erster Linie für das Schornsteinfegerhandwerk. Geprüft werden neben herkömmlichen Abgasanalyse-Geräten auch Staubmessgeräte, Feuchtemessgeräte, Dichtheitsprüfgeräte, Rußpumpen und Gasspürgeräte. Das QM-System und die darin getroffenen Regelungen sind für alle Organisationseinheiten verbindlich und werden regelmäßig intern, sowie extern überwacht, um einen stetigen Verbesserungsprozess gewährleisten zu können. Der Anwendungsbereich des QMS erstreckt sich auf die Messgeräteprüfstelle im Sinne der Ziffer 2.3 VDI 4208 Blatt 2, gemäß § 29b Abs. 1 BImSchG i.V. m. § 13 Abs. 3 1. BImSchV und § 4 Abs. 1 Nr. 2 41.BImSchV in Verbindung mit der DIN EN ISO 9001:2015 i.V. mit Kapitel 7 der VDI 4208 Blatt 2. Ausgenommen hiervon ist das Kapitel 8.3 (Entwicklung von P/D) der DIN EN ISO 9001:2015, da diese sind der TPS NW4 nicht von Bedeutung ist. Die Dienstleistungserbringung erfolgt trotz Ausschluss allerdings konform.