Wenn der Kamin zur Falle wird
Schornsteinfeger überbringen Neujahrgrüße:
Von Daniel Claessen
Xanten - Für Bürgermeister Christian Strunk war Freitag, der 13. gestern ein Glückstag. Er wurde von Schornsteinfegern auf Händen getragen. Doch das Team in Schwarz bringt in diesen Tagen vielen Glück, wie wir im Gespräch erfuhren.

„Nochmal Glück gehabt“, mag sich der ein oder andere Bewohner eines Mehrfamilienhauses an der Poststraße gedacht haben. Einer der Bewohner wollte im unteren Stockwerk einen Kamin an den alten Schornstein anschließen. Gemäß den Statuten konsultierte er den Bezirksschornsteinfeger, der dann das Unfassbare feststellte: „Die alten Kaminausgänge in den anderen Wohnungen sind lediglich übertapeziert worden.“ Die neue Feuerstelle hätte eine tödliche Gefahr für die Mitbewohner dargestellt - dank fachmännischer Überprüfung konnte das Unglück verhindert werden.
Hochsaison für Glücksbringer
„Ein gängiges Problem, das von vielen unterschätzt wird“, weiß der Xantener Bezirksschornsteinfeger Josef van Nahmen. „Deshalb stehen wir jedem, der sich einen Kamin einrichten will, beratend zur Seite.“ Und das sind nicht wenige, denn durch den Preissprung bei Öl und Gas entdecken viele nicht nur den Charme, sondern auch den Spareffekt des alten Kaminofens neu. Van Nahmen kennt die Ausmaße: „Das geht teilweise schon so weit, dass die Forstwirtschaft erklären muss, es sei kein Holz mehr vorhanden.“
Somit haben die Glücksbringer in Schwarz wieder Hochsaison auf den Dächern. Allerdings sind sie dazu auch verpflichtet. „Nicht wir sind die Monopolisten, sondern der Staat, der quasi eine Leihwirtschaft betreibt. Er ist für Brandschutz und Feuersicherheit zuständig und hat diese Aufgaben auf uns übertragen.“ Die Kollegen sehen sich deshalb untereinander auch nicht als Konkurrenz an, ganz im Gegenteil: „Wenn jemand zum Beispiel durch Krankheit ausfällt, ist es überhaupt kein Thema, dass der nächste Schornsteinfeger für ihn einspringt.“
Keine bösen Überraschungen
Somit ist der Brandschutz regelmäßig gewährleistet. Das Gesetz verpflichtet im Übrigen jeden Betreiber einer Feuerstelle, für die Wartung der Anlage durch den Schornsteinfeger zu sorgen. „Sollte es zu einem Schadensereignis kommen, und die Anlage wurde nicht gewartet, hat der Betreiber grob fahrlässig gehandelt.“ Damit würde er zur alleinigen Verantwortung gezogen. Erst Recht im Falle eines Neubaus sollte Fachpersonal hinzugezogen werden, damit solche Überraschungen, wie sie van Nahmen bisweilen erlebt hat, die Ausnahme bleiben: „Es ist schon vorgekommen, dass ein neuer Ofen in Betrieb genommen wurde, obwohl der Schornstein oben versiegelt worden war.“
aus: Rheinische Post vom 14.01.2006
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